Die Abschaffung der EEG-Umlage ist schon länger in aller Munde, nun wird sie auch tatsächlich umgesetzt: Das Osterpaket sieht vor, dass die EEG-Umlage zunächst auf null gesetzt und zum 1. Januar 2023 sogar ganz aus dem EEG gestrichen werden soll. Dafür soll es ab 2023 ein neues Energie-Umlagen-Gesetz (EnUG) geben, in dem dann einheitlich die neuen Regelungen zur EEG-Umlage, zur KWKG-Umlage und der Offshore-Netzumlage zusammengefasst sein sollen. Die EEG-Umlage auf windparkinterne Stromflüsse wird damit aber tatsächlich Geschichte.
In dem Webinar erhalten Sie einen ersten Überblick über die folgenden Fragen:
- Was ändert sich bei der EEG-Umlage: Wer muss nach der neuen Rechtslage was für welche Strommengen zahlen?
- Müssen künftig noch windparkinterne Stromflüsse erfasst und abgegrenzt werden („messen und schätzen“) und welche Meldepflichten gilt es 2022/2023 noch zu beachten?
- Was genau regelt das neue EnUG sonst noch und inwieweit betrifft es Windenergieanlagenbetreiber?
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