Mit dem neu eingeführten §13k EnWG werden die Abregelungsstrommengen ab Oktober zunächst in einem vereinfachten Verfahren pauschalisiert zugeteilt. Ab 2026 wird der Grünstrom von den ÜNB täglich wettbewerblich ausgeschrieben. Batteriespeicher, Großwärmepumpen und Elektrolyseure sollen den Abregelungsstrom als zuschaltbare Lasten künftig nutzen können. Die Kriterien der Zusätzlichkeit hat die BNetzA nun festgelegt.
Erfahren Sie, wie Sie sich als berechtigte*r Teilnehmer*in erfolgreich registrieren, wie der Vergütungsrahmen ausgestaltet wurde und wie die Abrechnung erfolgt.
In diesem Webinar erfahren Sie mehr zu diesen Themen:
- Anforderungen an das Verfahren zur Registrierung der Entlastungsanlagen
- Erforderliche Unterlagen für die Präqualifikation (Registrierung)
- ÜNB-Vergütungsrahmen & Abrechnung
- Rahmenvertrag
Melden Sie sich noch heute an und erfahren Sie alles rund um die Registirerung und Vergütung des Nutzen-statt-Abregeln-Stroms!