Veranstaltungsort

Online

Termine

22.05.2024

Veranstaltungszeit

10:30 - 12:00 Uhr

Veranstaltungsnummer

WEB 24-70-49

Teilnahmegebühr

155,00 € | 125,00 € BWE-Mitglieder, zzgl. 19% USt. (Inklusivleistungen)

Sonderkonditionen

Für Studierende und Angestellte von Behörden bieten wir Sonderkonditionen an. Nehmen Sie hierzu gern Kontakt zu uns auf.

Zielgruppen

Banker, Betreiber, Betriebsführer, Servicedienstleister, Energieversorgungsunternehmen, Sachverständige, Finanzierer, Hersteller von Windenergieanlagen, Anwälte und Juristen, Investoren, Kaufmännische Betriebsführer, Behördenmitarbeiter, Netzbetreiber, Projektierer, Stromhändler, Stadtwerke, Technische Betriebsführer, Hersteller von Kleinwindanlagen, Forschungsinstitute, Politik

Am 10. Oktober 2023 hat der Bundestag die Reform des EnWG beschlossen, durch die die Abregelung von EE-Anlagen verringert und die Redispatch-Kosten erheblich gesenkt werden sollen. Der neu eingeführte § 13k sieht vor, dass die vier Übertragungsnetzbetreiber den Grünstrom ab 2026 täglich wettbewerblich ausschreiben. Learnings für die künftigen Auktionen vor Day-Ahead-Handelsschluss sollen aus der zweijährigen Erprobungsphase kommen, die am 1. Oktober dieses Jahres anläuft und in der die ÜNB die Abregelungsstrommengen in einem vereinfachten pauschalierten Zuteilungsverfahren an berechtigte Teilnehmer zuteilen. Das Konzept dafür wurde von den ÜBN zum 1. April erarbeitet und von der BNetzA am 18. April abgesegnet.   

Im Webinar erläutern wir Ihnen das Umsetzungskonzept zur Reduzierung der EE-Abregelungen, den künftigen Vergütungsrahmen und in welchen Regionen Sie sich als berechtigte*r Teilnehmer*in registrieren können.

In unserem Webinar erfahren Sie mehr zu diesen Themen:

  • Definition der Entlastungsregionen
  • Beschaffung des notwendigen bilanziellen Ausgleichs
  • Anforderungen an das Verfahren zur Registrierung der Entlastungsanlagen
  • ÜNB-Vergütungsrahmen
  • Prognose & Veröffentlichung der Abregelungsstrommengen

Melden Sie sich noch heute an und erfahren Sie alles rund um die Umsetzung von „Nutzen statt Abregeln“! 

TIPP: Am 21.08. informieren wir Sie hier zur Registrierung Ihrer Anlage bei den ÜNB und welche Kriterien und Nachweise Sie zur erfolgreichen Präqualifikation erbringen müssen!