Langfristige Stromabnahmeverträge, sog. Power Purchase Agreements (PPAs), werden immer häufiger. Bieten sie Unternehmen die Möglichkeit, wettbewerbsfähigen Grünstrom zu beziehen und sich gegen steigende Strompreise abzusichern, ermöglichen sie Betreiber*innen die Anschlussfinanzierung des Wind- und PV-Anlagenbetriebs nach Auslaufen der EEG-Förderung oder sichern angesichts sinkender EEG-Förderung die Finanzierung von Neuanlagen. Doch die Verträge sind komplex, regeln sie doch sämtliche Konditionen – den Umfang der zu liefernden Strommenge, die ausgehandelten Preise, die bilanzielle Abwicklung und die Strafen bei Nichteinhaltung des Vertrags.
In diesem ersten Teil der Kurzreihe vermitteln wir Ihnen die rechtlichen Grundlagen von PPAs für Ihre Wind- und PV-Anlagen, stellen wir Ihnen kurz die relevanten Regelungen des EEG 2023 und die Bedarfe an die Vermarktung von echtem Grünstrom auf Basis von sog. Utility PPAs vor, d.h. die Lieferung von Strom und Herkunftsnachweisen an ein weiterverteilendes EVU.
Sie erhalten Praxiseinblicke, welche Anforderungen finanzierende Banken an PPAs stellen, welche rechtlichen Fallstricke es bei der Gestaltung von PPAs zu beachten sind und welche Marktstandards sich hinsichtlich der Risikoverteilung in den unterschiedlichen Lieferstrukturen entwickelt haben.
In unserem Grundlagen-Webinar erfahren Sie mehr zu diesen Themen:
- EEG 2023 und die Lieferung von Grünstrom aus neuen Anlagen
- Rechtliche Fallstricke bei Abschluss von Utility PPAs für neue Anlagen
- Möglichkeiten zum PPA-Abschluss bei bezuschlagten Anlagen
- Bündelung der PPAs mit Herkunftsnachweisen und deren Übertragung/Nutzung
- Marktstandards für die Risikozuordnung zwischen Betreiber, Finanzierer und Abnehmer
- Umgang mit REMIT und Redispatch in PPAs
- Praxiseinblicke und Hinweise für die Vertragsgestaltung
Melden Sie sich noch heute an und erhalten Sie wertvolle Einblicke in die verschiedenen Perspektiven auf PPAs und welche Chancen und Risiken beim Abschluss von Utility PPAs für Ihre (neuen) Wind- oder PV-Projekte bestehen!
Tipp: Am 27. November geht es im zweiten Teil der Kurzreihe um die Direktversorgung der Industrie mit Grünstrom mittels der bilateralen Corporate und Financial PPAs.