Seit Ende 2022 ist PV im Außenbereich teilweise privilegiert. Die neu geschaffene Möglichkeit soll dem beschleunigten Ausbau der Photovoltaik dienen.
Die Privilegierung hat zur Folge, dass ein Bebauungsplan nicht mehr zwingend erforderlich ist. In der FFPV-Planung wurde jedoch fast nur mit B-Plänen gearbeitet, weshalb ein anderes Genehmigungsverfahren meist fremd ist und bei vielen Projektierer*innen Fragen aufwirft: Wie funktioniert dann ein Baugenehmigungsverfahren? Welche Auswirkungen hat die Regionalplanung? Und wie geht man mit schon in Aufstellung befindlichen B-Plänen um? Wann ist ein B-Plan trotzdem sinnvoll? Diese und andere Fragen beantworten Ihnen unsere erfahrenen Referenten in diesem Seminar.
Folgende Inhalte erwarten Sie:
- Grundlagen (Wirkung der Privilegierung, Verhältnis zur Bauleitplanung und Regionalplanung)
- Vor- und Nachteile eines Vorgehens ohne B-Plan
- Ablauf eines Baugenehmigungsverfahrens und „Fallstricke“, u.a. bei widerwilliger Kommune
- Umgang mit laufenden B-Planverfahren bei „Umstieg“ auf die Privilegierung“
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