Dem Tausch von Photovoltaik-Modulen in bestehenden Anlagen waren bisher eng gesteckte Grenzen im EEG gesetzt. Die Novelle des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) gab nun grünes Licht für das Repowering der Module. War es bisher so geregelt, dass diese nur getauscht werden konnten, wenn sie gestohlen, beschädigt oder defekt waren, können ab 2023 auch funktionsfähige Solarmodule durch leistungsstärkere ersetzt und dabei die EEG-Vergütung aufrechterhalten werden.
Dies schafft neue Möglichkeiten, auch aus rein wirtschaftlichen Gründen in Bestandsanlagen zu investieren und den Ertrag deutlich zu steigern – auf vorhandenen PV-Flächen mit hoher Akzeptanz und geringeren Aufwänden in der Genehmigungsplanung.
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- Praxisnahe Beispiele für vertieftes Wissen
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