Mit dem EEG 2021 wurde nun ein Rechtsrahmen für ausgeförderte Windenergieanlagen an Land geschaffen. Diese können in den Genuss einer neu geschaffenen Übergangsregelung zur Anschlussförderung kommen: Bis Ende 2021 wurde ein degressiver Zuschlag zum Marktwert und die Andienungspflicht gegenüber dem Netzbetreiber beschlossen. Anlagen können, soweit planungsrechtlich Neuerrichtungen nicht zulässig sind, über Ausschreibungen Vergütungen erhalten.
Wir liefern Ihnen in diesem Webinar einen kompakten Überblick über die neuen Regelungen.
Mit folgenden Themen werden wir uns u. a. in diesem Webinar beschäftigen:
- Die neue Vergütung nach § 23b EEG
- Ausschreibungen nach § 95 Nr. 3a EEG
- Wechsel der Vermarktungsformen
- Aktuelles