Prof. Dr. Martin Maslaton Rechtsanwalt bei MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Prof. Dr. Martin Maslaton ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht sowie geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Das Unternehmen berät in allen Bereichen des Rechts der Erneuerbaren Energien.
Als Hochschullehrer unterrichtet Herr Professor Maslaton das Recht der Erneuerbaren Energien und das Umweltrecht an der TU Chemnitz.
Das historische Know-how resultiert aus einem entsprechenden Geschichtsstudium an der Universität Bonn sowie aus der Promotion bei Prof. Dr. Bernhard Schlink (Der Vorleser) zu einem rechtshistorischen Thema. Er ist Herausgeber und Mitautor des Handbuches "Rechts der Photovoltaik", erschienen in der 3. Auflage.
Aspekte des Datenschutzes für Unternehmen der Energiebranche gehen damit seit vielen Jahren einher. Er publiziert und referiert national und international zu diesen Themen, mit denen er sich seit einer Tätigkeit als Referent im Deutschen Bundestag auseinandersetzt.
In leitender Funktion ist er in einer Reihe von Branchenverbänden engagiert, insbesondere als Vorstand im Landesverband Sachsen vom Bundesverband Windenergie, stellvertretender Vorsitzender des Energieausschusses der IHK zu Leipzig und Mitglied im Fachausschuss Regenerative Energien im Verein Deutscher Ingenieure (VDI) sowie Vorstandsmitglied im B.KWK.