Veranstaltungsort

Online

Termine

02.11.2020

Veranstaltungszeit

09:30 - 13:00 Uhr

Veranstaltungsnummer

WEB 20-64-01

Teilnahmegebühr

395,00 € | 295,00 € BWE-Mitglieder, zzgl. 19% USt. (Inklusivleistungen)

Sonderkonditionen

Für Studierende und Angestellte von Behörden bieten wir Sonderkonditionen an. Nehmen Sie hierzu gern Kontakt zu uns auf.

Lästig, aber wichtig: Die energierechtlichen Meldepflichten beim Betrieb von Erneuerbare-Energien-Anlagen halten viele Anlagenbetreiber, Betriebsführer und Projektierer auf Trab. Bei der Vielzahl verschiedener Pflichten, Fristen und Adressaten besteht oftmals die Sorge, hier den Überblick zu verlieren oder etwas Wichtiges zu verpassen. Fristversäumnisse und Verstöße können dabei im schlimmsten Fall zu Vergütungskürzungen oder Bußgeldern führen. Auch ändern sich die Vorgaben im Detail immer wieder. Daher ist es ein Muss für Windparkbetreiber, hier auf dem aktuellen Stand zu bleiben.

Pflichten resultierend aus Stromsteuer und EEG-Umlage

Insbesondere die Pflichten im Zusammengang mit der Stromsteuer und der EEG-Umlage für windparkinterne Stromflüsse sind dabei für viele Betroffene inzwischen ein rotes Tuch. Zwar ist wohl bei jedem in der Branche inzwischen angekommen, dass der Bereich hinter dem Netzverknüpfungspunkt keine energierechtliche Blackbox ist – die Verunsicherung, welche Pflichten denn nun genau gelten und wie man sie konkret erfüllen kann, ist aber nach wie vor hoch.

Ende der Übergangsfrist

Gleichzeitig besteht hier Handlungsdruck: Ende 2020 läuft eine Übergangsfrist aus, die in bestimmten Konstellationen noch die Schätzung von EEG-Umlage-belasteten Strommengen erlaubte. Spätestens ab 2021 ist nach der geltenden Rechtslage die Erfassung und Abgrenzung belasteter Strommengen mit geeichten Zählern ausdrücklich vorgeschrieben. Auch fragen die Hauptzollämter bei der Abwicklung der stromsteuerlichen Meldepflichten zunehmend ab, welche Strommengen in Windparks eigentlich genau vorkommen, wo was verbraucht wird und wer hierfür jeweils zuständig ist. All das erhöht den Druck auf Betreiber, sich zu der Frage zu positionieren, ob und in welchem Umfang EEG-Umlage- und Stromsteuer-belastete Strommengen in ihren Windparks zirkulieren und zu klären, wie diese künftig gemessen, gemeldet und abgerechnet werden sollen. Nicht zuletzt muss zeitnah geklärt werden, ob bis Ende des Jahres geeichte Zähler nachgerüstet werden müssen.

Aktuelles

Am 8. Oktober 2020 hat die Bundesnetzagentur einen neuen Leitfaden zum Thema Messen & Schätzen herausgegeben. Sie werden in diesem WebSeminar einen Überblick über den Inhalt und die wichtigsten Punkte des Leitfadens erhalten.

Bringen Sie sich vor Ablauf der Übergangsfrist für Messen & Schätzen zum 31.12.2020 und in Sachen Stromsteuer vor den nächsten Fristen auf den Stand der Dinge und lernen Sie, worauf Sie besonders achten müssen!