Windenergie, PV-, Biogas- oder Wasserkraftanlagen erzeugen sogenannten sauberen Strom. Dabei ist diese Formulierung im Moment der Netzeinspeisung eigentlich passé, denn ab diesem Moment ist physikalisch nicht mehr zu trennen, welcher Strom aus welcher Anlage kommt. Damit man die „sauberen Eigenschaften“ des EE-Stroms dennoch nutzen kann, wurden sogenannte Grünstromzertifikate oder Herkunftsnachweise ins Leben gerufen. Die Menge eingespeisten Stroms einer EE-Anlage kann mit Herkunftsnachweise versehen und mit diesem „sauberen“ Attribut vermarktet werden.
Allerdings hat der Gesetzgeber dem Ganzen eine entscheidende Hürde in den Weg gelegt: Das Doppelvermarktungsverbot schließt alle EEG-geförderten EE-Anlagen von der zusätzlichen Vermarktung von Herkunftsnachweisen oder Grünstromzertifikaten aus. Mit der Zunahme von PPAs besonders im Bereich der Freiflächenphotovoltaik gibt es jedoch zunehmend Anlagen, die nicht mehr vor der Hürde des Doppelvermarktungsverbots stehen.
In diesem Webinar erwarten Sie diese Themen:
- Ausstellung von HKN in Deutschland: Rechte und Pflichten von EE-Anlagenbetreibern
- Doppelvermarktungsverbot: Wer darf die Grünstromeigenschaft nutzen?
- Nutzungsmöglichkeiten für HKN zur Grünstellung (Versorger, Industrie, Wasserstoff etc.)
- Einführung in die Funktionsweise der europäischen HKN-Märkte
- Historische Mengen- und Preisentwicklungen europäischer HKN
- Trends und Treiber für die zukünftige Preisentwicklung
Melden Sie sich an und erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie zur Vermarktung der Grünstromeigenschaften Ihrer EE-Anlagenproduktion haben!