Mit den „Solarpaketen I & II“ sind diverse Nachbesserungen für die Photovoltaik geplant, die den Zubau entsprechend der PV-Strategie des Bundes weiter beschleunigen sollen: Ausweitung der Flächenkulisse, neue Ausschreibungssegmente, das Recht auf Verlegung von Anschlussleitungen. Dies sind nur einige Änderungen in, der als Solarpaket I bekannten EEG-Novelle. Im EEG ist vorgesehen, dass die Neuregelungen zum 01.01.2024 zum Kraft treten.
Da das Solarpaket I noch nicht alle Vorhaben aus der PV-Strategie umsetzt, hat das BMWK weitere Gesetzesänderungen zur Beschleunigung zugesagt. Die Arbeiten am Solarpaket II beginnen direkt nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zum Solarpaket I. Was genau in den Gesetzespaketen steckt und was das für Ihre Praxis der Planung von Freiflächensolaranlagen bedeutet, schauen wir uns gemeinsam an.
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