Bisher galten elektrische Verteilanlagen, die kleinere Verbraucher versorgen, als Kundenanlagen und waren von der Netzregulierung ausgenommen. Dies ermöglichte dezentrale Versorgungskonzepte mit günstigem, netzentgeltfreiem Strom aus erneuerbaren Energien oder KWK-Anlagen.
Allerdings stellt das EuGH-Urteil jetzt alles auf den Kopf: Danach sind Kundenanlagen mit 200 Letztverbrauchern und 1.000 MWh Energieverbrauch jährlich als regulierungspflichtige Verteilernetze einzustufen. Betreiber von Kundenanlagen müssen damit künftig die Pflichten eines Netzbetreibers erfüllen. Was bedeutet das für Sie und Ihre Geschäftsmodelle?
Diese Inhalte erwarten Sie:
• Hintergründe und Inhalt der EuGH-Entscheidung
• Einordnung der Konsequenzen für dezentrale Versorgungskonzepte und Mieterstrommodelle
• Handlungsoptionen der Anlagenbetreiber
• Handlungsspielräume des Gesetzgebers
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