Veranstaltungsort

Online

Termine

24.06.2020

Veranstaltungszeit

11:00 - 12:30 Uhr

Veranstaltungsnummer

WEB 20-70-22

Teilnahmegebühr

125,00 € | 95,00 € BWE-Mitglieder, zzgl. 19% USt. (Inklusivleistungen)

Sonderkonditionen

Für Studierende und Angestellte von Behörden bieten wir Sonderkonditionen an. Nehmen Sie hierzu gern Kontakt zu uns auf.

Rotmilian, Seeadler, Schwarzstorch & Co:  Bei all diesen Arten steht das Artenschutzrecht und das Tötungsverbot im Mittelpunkt. Das OVG Koblenz geht in einer aktuellen Entscheidung, dort bezogen auf den angeblich ebenfalls schlaggefährdeten Kranich, neue Wege: In Abkehr zu früherer Rechtsprechung wird eine signifikante Schlaggefährdung verneint und ein sogenanntes Grundrisiko zugelassen, auch mit Verweis auf neue Rechtsprechung des Bundesverwaltungs- und des Bundesverfassungsgerichts.

In dem Webinar wird am Beispiel erläutert, wie eine Auslegung des Tötungsverbots erfolgen kann und muss. Dabei werden auch Wege für andere „windkraftrelevante“ Arten aufgezeigt, wie Behörden und notfalls Gerichte rechtlich und fachlich das Artenschutzrecht handhaben können und sollten. Und wenn Ihre (Bestands-)WEA heute noch wegen des Kranichs abgeschaltet werden soll, werden Wege gezeigt, wie Sie eine Aufhebung solche Abschaltungen erreichen können.

Folgende Inhalte erwarten Sie:

  • Urteil des OVG Koblenz zum Schlaggefährdung des Kranichs
  • Hinweise zur Auslegung des Tötungsverbots
  • Optionen für die Handhabung bei anderen „windkraftrelevanten“ Arten
  • Wege zur Aufhebung der Abschaltung bei Kranichzug